AGB Ladies-Lunch Gleiss Lutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ladies-Lunch bei Gleiss Lutz am 23.04.2024

§ 1 Allgemeines
Das Ladies-Lunch bei Gleiss Lutz (im Folgenden: Veranstaltung) wird am 23.04.2024 durch die Fakultätsgruppe Würzburg der Europäischen Jurastudentenvereinigung e.V. (im Folgenden: ELSA-Würzburg e.V.) ausgerichtet.

§ 2 Anmeldung
(1) Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
(2) Anmeldeschluss ist der 16.04.2024. Maßgeblich für die Annahme der Anmeldung ist die durch ELSA-Würzburg e.V. versandte Bestätigungsmail (nicht die Empfangsbestätigung). Es wird eine Warteliste geführt.
(3) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar.

§ 3 Zahlung
(1) Der Teilnahmebeitrag beträgt 10,00 Euro pro Person für Mitglieder von ELSA-Würzburg e.V. und 15,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.
(2) Der Teilnahmebeitrag wird durch ELSA-Würzburg e.V. im SEPA-Lastschriftverfahren von dem bei der Anmeldung angegebenen Bankkonto eingezogen.

§ 4 Rücktritt
Der Teilnehmer kann bis zum Anmeldeschluss jederzeit und ohne Angaben von Gründen zurücktreten; der Teilnahmebeitrag wird nicht eingezogen. Sofern der SEPA-Auftrag im Zeitpunkt des Rücktritts bereits an das Kreditinstitut von ELSA-Würzburg e.V. gesendet wurde, wird der Teilnahmebeitrag im Falle eines fristgerecht erklärten Rücktritts zurücküberwiesen. Tritt der Teilnehmer nach diesem Tage zurück, behält ELSA-Würzburg e.V. den vollen Teilnahmebeitrag ein. Für die Plätze, die durch Restplatzvergabe verteilt werden, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

§ 5 Haftung und andere Pflichten des Teilnehmers
(1) Für sämtliche Schäden, die der Teilnehmer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten an Rechtsgütern von Betreuern oder Dritten herbeiführt, haftet der Teilnehmer selbst.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, etwaige Veränderungen (bspw. die Nicht-Teilnahme oder die Kontodaten) ELSA-Würzburg e.V. unverzüglich mitzuteilen.
(3) ELSA-Würzburg e.V. behält es sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auf deren Kosten von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnahmebetrag wird in solchen Fällen einbehalten.

§ 6 Haftung für Personenschäden
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ELSA-Würzburg e.V. übernimmt als Organisator des Events keine Haftung für Personenschäden, soweit dem Verein oder seinen gesetzlichen Vertretern kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.

§ 7 Haftung für sonstige Schäden
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ELSA-Würzburg e.V. übernimmt als Organisator des Events keine Haftung für sonstige Schäden jeglicher Art, sofern dem Verein oder seinen gesetzlichen Vertretern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.

Verwender: ELSA-Würzburg e.V., c/o Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg, E-Mail: secgen@elsa-wuerzburg.de