AGB Institutional Visit Brüssel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstsemester- und Neumitgliederfahrt nach Straßburg

§ 1 Allgemeines
Der Institutional Visit nach Brüssel (im Folgenden: die Veranstaltung) wird vom 26.06.2025 bis zum 29.06.2025 durch die Fakultätsgruppe Würzburg der Europäischen Jurastudentenvereinigung e.V. (im Folgenden: ELSA-Würzburg e.V.) ausgerichtet.

§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar.
(2) Anmeldeschluss ist der 19.06.2025. Maßgeblich für die Annahme der Anmeldung ist die durch ELSA-Würzburg e.V. versandte E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung (nicht die Eingangsbestätigung).

§ 3 Zahlung
(1) Der Teilnahmebeitrag beträgt 99,00 Euro pro Person für Mitglieder von ELSA-Würzburg e.V. beziehungsweise 119,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.
(2) Der Teilnahmebeitrag ist per Banküberweisung auf das Konto von ELSA-Würzburg e.V. zu überweisen. Die Kontodaten werden den Teilnehmern mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
(3) Der Teilnahmebeitrag muss bis spätestens 23.06.2025, 23:59 bei ELSA-Würzburg e.V. eingegangen sein. Ist nach Ablauf dieser Frist der Teilnahmebeitrag eines Teilnehmers nicht auf dem Konto von ELSA-Würzburg e.V. eingegangen, ist ELSA-Würzburg e.V. berechtigt, vom Teilnahmevertrag zurückzutreten und den freigewordenen Platz anderweitig zu vergeben.
(4) Im Teilnahmebeitrag ist die Hin- und Rückreise mit der Bahn und die Übernachtung in Mehrbettzimmern (ohne Verpflegung) enthalten.

§ 4 Rücktritt
Der Teilnehmer kann bis zum Anmeldeschluss jederzeit und ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Nach diesem Tage ist ein Rücktritt ausgeschlossen; der überwiesene Teilnahmebeitrag wird nicht erstattet. Der Rücktritt ist per E-Mail an den Vizepräsidenten (secgen@elsa-wuerzburg.de) zu richten.

§ 5 Haftung und andere Pflichten des Teilnehmers
(1) Für sämtliche Schäden, die der Teilnehmer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten an Rechtsgütern von Betreuern oder Dritten herbeiführt, haftet der Teilnehmer selbst.
(2) Für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere eine Haftpflichtversicherung, hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. ELSA-Würzburg e.V. empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die eine Behandlung vor Ort sowie einen Rücktransport nach Deutschland abdeckt.
(3) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, im Besitz eines im gesamten Reisezeitraum für das Königreich Belgien gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein und diesen während des Aufenthalts stets bei sich zu führen.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, etwaige Veränderungen seiner Daten ELSA-Würzburg e.V. unverzüglich mitzuteilen.
(5) ELSA-Würzburg e.V. behält es sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auf deren Kosten von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnahmebetrag wird in solchen Fällen einbehalten.

§ 6 Haftung für Personenschäden
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ELSA-Würzburg e.V. übernimmt als Organisator des Events keine Haftung für Personenschäden, soweit dem Verein oder seinen gesetzlichen Vertretern kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.

§ 7 Haftung für sonstige Schäden
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ELSA-Würzburg e.V. übernimmt als Organisator des Events keine Haftung für  sonstige Schäden jeglicher Art, sofern dem Verein oder seinen gesetzlichen Vertretern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.

Verwender: ELSA-Würzburg e.V., c/o Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg, E-Mail: secgen@elsa-wuerzburg.de